Wie die Gemeinde Cazis mitteilt, ist das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit grundsätzlich nicht gestattet.
Landschaftsfoto bei Cazis in der Region Viamala.
Landschaftsfoto bei Cazis in der Region Viamala. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Gemeinde Cazis bittet die Einwohner, während der Vegetationszeit jeweils vom 1. April bis 31. Oktober das Betreten von Fluren beziehungsweise offenen fremden Grundstücken (Kultur- und Ackerland) zu unterlassen.

Für die Dorfteile am Berg gelten diese Anweisungen jeweils ab 1. Mai bis 31. Oktober. Diese Einschränkungen gelten auch für mitgeführte Haustiere, insbesondere Hunde.

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