Hundetaxe 2019
Gestützt auf § 16 des Hundegesetzes ist für jeden mehr als drei Monate alten, in Dottikon gehaltenen Hund, eine jährliche Hundetaxe von CHF 120.00 zu entrichten.

Die Hundetaxe wird den Hundehalterinnen und Hundehalter Anfang Mai 2019 in Rechnung gestellt.
Anmeldung
Alle Hunde im Alter ab 3 Monaten sind meldepflichtig. Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, sind aufgefordert, den Hund bei den Einwohnerdiensten Dottikon anzumelden. Dabei müssen gemäss § 7 Abs. 2 des Hundegesetzes Kopien von folgenden Dokumenten eingereicht werden:
• Hundeausweis (Kreditkartenformat, Aussteller: AMICUS) oder Heimtierpass
• Massnahmen bei verhaltensauffälligen Hunden
• Halteberechtigung für einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential
Befreiung von der Hundetaxe
Von der Hundetaxe befreit sind Sanitäts-, Blindenführ-, Behinderten-, Schweiss- und Diensthunde mit entsprechendem Ausweis (gemäss § 22 der Hundeverordnung).
Die Hunde müssen aber dennoch registriert werden. Halterinnen und Halter solcher Hunde sind von der Bezahlung der Hundetaxe befreit, melden dies jedoch den Einwohnerdiensten, unter Beilage einer Kopie des entsprechenden Ausweises.
Abmeldung Ihres Hundes
Sollte Ihr Hund verstorben sein oder hat ein Besitzerwechsel stattgefunden, so melden Sie dies bitte bis 30. April 2019 den Einwohnerdiensten Dottikon. So kann eine entsprechende Mutation im Hunderegister vorgenommen werden und Ihnen wird nicht unnötig eine Rechnung zugestellt. Besten Dank für Ihre Mithilfe.