Eglisau: Frist für Abstimmung über Alterszentrum verlängert
Die Abstimmung über die Alterszentrum-Ausgliederung Weierbach in Eglisau wird verschoben, um Trägerschaftsformen zu prüfen und die Bevölkerung zu informieren.
Wie die Gemeinde Eglisau berichtet, sind die Initianten und die Behörden übereingekommen, sich die nötige Zeit zu nehmen und zuerst eine Auslegeordnung über die möglichen Trägerschaftsformen vorzunehmen, bevor an der Urne abgestimmt wird.
Der Gemeinderat hat im Dezember die Einzelinitiative «Ausgliederung und Umwandlung des Alterszentrums Weierbach der politischen Gemeinde Eglisau in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft» für gültig erklärt. Mit der Gültigkeitserklärung startete die Frist, bis wann über die Initiative abzustimmen ist. Die Urnenabstimmung war daher im ersten Halbjahr 2025 vorgesehen.
Trägerschaftsformen werden gründlich evaluiert
Die Initianten Patrick Scherr und Klaus Vogel haben nun eine Fristerstreckung für die Urnenabstimmung zugesichert. Die Behörde für Alters- und Pflegefragen (BAPF) und der Gemeinderat hatten sich bereits im Frühjahr 2024 über andere mögliche Trägerschaftsformen für das AZW informiert.
Die BAPF hatte damals entschieden, sich zuerst auf den Prozess hin zu einem stabilen Betrieb des AZW zu konzentrieren und die Diskussion über die Trägerschaft erst nach der Eröffnung der Pflegewohnung Kleeblatt aufzunehmen. Die Initianten und die Behörden sind nach gemeinsamen Gesprächen übereingekommen, sich die nötige Zeit zu nehmen und zuerst eine Auslegeordnung über die möglichen Trägerschaftsformen vorzunehmen, bevor über die Grundsatzfrage abgestimmt wird.
Diese Evaluation wird in den kommenden Monaten erfolgen und an einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Herbst 2025 der Bevölkerung präsentiert. Die Informationsveranstaltung bildet den Startpunkt für die weiteren politischen Diskussionen.
Favorisierte Form: Gemeinnützige Aktiengesellschaft
Die Initiative verfolgt das Anliegen, dass der Gemeinderat zusammen mit der BAPF die Ausgliederung und die Umwandlung des Alterszentrums Weierbach prüft und eine entsprechende Vorlage ausarbeitet.
Die Initianten favorisieren für die Ausgliederung die Form der gemeinnützigen Aktiengesellschaft, deren Aktienkapital zu 100 Prozent im Besitz der Gemeinde Eglisau ist. Die Initiative räumt jedoch dem Gemeinderat die Möglichkeit ein, andere Rechtsformen wie zum Beispiel Stiftung oder öffentlich-rechtliche Anstalt (Aufzählung nicht abschliessend) ebenfalls abzuklären.