Hüntwangen stellt die Kandidaten für die Ersatzwahl vor
Wie die Gemeinde Hüntwangen mitteilt, stehen die Kandidaten für die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer fest.
Gestützt auf die Publikation vom 30. September 2022 wurde eine Frist von sieben Tagen bis spätestens am 7. Oktober 2022 angesetzt.
In dieser Zeit konnten die bisher eingegangenen Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat eingereicht werden.
Die eingereichten Wahlvorschläge können auf der Gemeindewebseite eingesehen werden.
Zusätzlich könne die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden
Die Wahlvorschläge werden auf dem Beiblatt für die Wahl vom 27. November 2022 aufgeführt. Es wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat.
Der Kandidat muss mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Rekurs gegen die Anordnung bei Verletzung von Vorschriften
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.