Parkscheibenpflicht auf öffentlichen Parkplätzen und -feldern
Das Missachten der Parkscheibenpflicht kann zu einer Busse führen.

Die Gemeinde Rafz verfügt über mehrere öffentliche Parkplätze und -felder vis à vis vom Restaurant Sternen, nördlich und südlich vom Friedhof sowie entlang vom Tannewäg.
Für einige öffentliche Parkmöglichkeiten gelten jeweils eine Parkzeitbeschränkung und eine Parkscheibenpflicht. Der Gemeinderat möchte in Erinnerung rufen, dass auf einigen öffentlichen Parkmöglichkeiten der Gemeinde Parkzeitbeschränkungen bestehen und die Parkscheibe gestellt werden muss.
Diejenigen Örtlichkeiten, für welche solche Parkzeitbeschränkungen und eine Parkscheibenpflicht bestehen, sind entsprechend signalisiert. Auf den Signalisationstafeln ist jeweils auch die maximal erlaubte Parkzeit aufgeführt.
Die Nutzerschaft wird gebeten, die Signalisationen zu beachten. Eine Nichtbeachtung der Signalisation kann zu einer Busse oder einer Verzeigung führen.