Rafz: Chlorothalonil und dessen Abbauprodukte im Grundwasser

Gemeinde Rafz
Gemeinde Rafz

Rafzerfeld,

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Liste der Metaboliten von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen im Trinkwasser aktualisiert.

Trinkwasser
Die Wasserproblematik führte in einigen Gebieten zu einer enormen Nachfrage in den Märkten. (Symbolbild) - keystone

Aufgrund der toxikologischen Neubeurteilung des Wirkstoffes Chlorothalonil durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Liste der Metaboliten von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen im Trinkwasser aktualisiert. Dem Gemeinderat und der Wasserversorgung Rafz ist es ein grosses Anliegen, der Rafzer Bevölkerung eine aktualisierte Übersicht über die Hintergründe und die daraus abzuleitenden Konsequenzen aufzuzeigen.

Relevante Metaboliten

Ob ein Wirkstoff oder ein Abbauprodukt (Metabolit) eines Wirkstoffes als relevant eingestuft wird, ist von der toxikologischen Beurteilung durch das BLV abhängig. Rechtlich verbindlich ist die entsprechende Liste des BLW, welches die Liste aufgrund der Beurteilungen durch das BLV periodisch anpasst.

Das BLW hat die Liste am 31. Januar 2020 aktualisiert. Neu werden alle Abbauprodukte des Wirkstoffes Chlorothalonil als relevant aufgeführt. Für alle aufgeführten Stoffe gilt der Höchstwert von 0.1 μg/l für Trinkwasser im Verteilnetz einer Trinkwasserversorgung.

Situation in Rafz

Eine zusätzliche Beprobung des Rafzer Trinkwassers zeigte, dass bei der Quelle Sonnenberg die Messwerte für das Chlorothalonil R417888 (Sulfonsäure) sowie für das neu am 31. Januar 2020 in die Liste des BLV aufgenommene Chlorothalonil-Metabolit R471811 über dem zulässigen Höchstwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser liegt. Das Abbauprodukt R471811 ist von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) auf seine toxikologischen Eigenschaften beurteilt worden.

Basierend auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen hat es sich zwar als relevant, aber nicht als krebserregend erwiesen. Gemäss Mitteilung des BLV besteht keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung und Konsumentinnen und Konsumenten können Trinkwasser weiterhin ohne Einschränkungen konsumieren.

Auswirkungen des Anwendungsverbotes für Chlorothalonil

Mit dem Anwendungsverbot wird der Eintrag in die Umwelt (Boden, Grundwasser, Trinkwasser) unterbunden. Es ist daher zu erwarten, dass auch die Belastung des Grundwassers durch die Abbauprodukte zurückgeht.

Es ist allerdings nicht bekannt, wann dieser Rückgang beginnt und wie rasch er sich entwickelt. Weil der Wirkstoff seit mehr als 30 Jahren eingesetzt wird, ist es durchaus denkbar, dass die Auswirkungen des Verbotes erst in ein paar Jahren messbar werden. Zudem ist die Geschwindigkeit des Rückgangs nicht nur von den stofflichen Eigenschaften der Abbauprodukte, sondern auch von zahlreichen lokalen Gegebenheiten abhängig (z.B. Bodeneigenschaften, Erneuerungsrate des Grundwassers).

Weiteres Vorgehen

Als Sofortmassnahme fliesst kein Wasser mehr von der Quelle ins Reservoir Sonnenberg. Im Gegenzug wird mehr Wasser von der Gruppenwasserversorgung Rafz ins Leitungsnetz der Wasserversorgung Rafz eingespiesen. Zudem wird die Quelle Sonneberg weiter beprobt.

Dort wo der Rückgang durch den Verzicht auf den Einsatz des Wirkstoffes nicht in akzeptabler Frist zur Einhaltung der zulässigen Höchstwerte führt, sind weitere Massnahmen durch die Wasserversorgungen einzuleiten. Welcher Art diese Massnahmen sind, wird mit den kantonalen Fachspezialisten abgesprochen.

Für Auskünfte steht Ihnen der Brunnenmeister Jakob Schweizer, Telefon: 044 879 77 94, E-Mail: [email protected], gerne zur Verfügung.

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