Rafz informiert zu Überbrückungsleistungen der SVA Zürich
Ab Juli 2021 ist es für Personen über 60 Jahre, bis zur Pensionierung, möglich Überbrückungsleistungen bei der SVA Zürich zu beantragen.
Überbrückungsleistungen sichern ausgesteuerten, erwerbslosen Personen nach dem 60. Altersjahr bis zur Pensionierung ein Mindesteinkommen.
Kurz erklärt
Ab dem 1. Juli 2021 ist es möglich, Überbrückungsleistungen bei der SVA Zürich zu beantragen. Sie sichern unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Pensionierung ein Mindesteinkommen. Überbrückungsleistungen sollen den Gang zur Sozialhilfe verhindern.
Voraussetzungen
- Mindestens 60 Jahre alt zum Zeitpunkt der Aussteuerung durch die Arbeitslosenversicherung
- Aussteuerung erfolgte nach dem 1. Januar 2021
- Insgesamt mindestens 20 AHV-Beitragsjahre, davon mindestens 5 nach dem 50. Altersjahr, mit einem jährlichen Einkommen von mindestens CHF 21'510.00
- Vermögen unter 50'000 Franken für alleinstehende Personen oder unter CHF 100'000.00 für Ehepaare (selbstbewohntes Wohneigentum wird nicht angerechnet)
Anspruch bis zur Pensionierung
Der Anspruch auf Überbrückungsleistungen endet, sobald das Rentenalter erreicht wird. Wenn hingegen absehbar ist, dass jemand nach der Pensionierung Ergänzungsleistungen (EL) erhalten wird, endet der Anspruch auf Überbrückungsleistungen, sobald die Altersrente vorbezogen werden kann.