Räumung Erdbestattungsgräber und Urnengräber auf dem Friedhof Rafz
Die Angehörigen bzw. Vertretungen der Verstorbenen werden gebeten, Grabdenkmäler und Pflanzen bis spätestens Donnerstag, 30. April, von den Gräbern abzuräumen.

Nachdem die gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren abgelaufen ist, hat der Gemeinderat die Räumung von zwei Grabreihen, Erdbestattungsgräber Nrn. 106 bis 118, aus den Jahren 1997 bis 1999 und Urnengräber Nrn. 33 bis 40, aus den Jahren 1998 bis 1999, per 30. April 2020 angeordnet. Die Angehörigen bzw. Vertretungen der Verstorbenen werden gebeten, Grabdenkmäler und Pflanzen bis spätestens Donnerstag, 30. April 2020 von den Gräbern abzuräumen.
Nach Ablauf dieser Frist verfügt die Gemeinde, unter Ablehnung jeglicher Entschädigung, über das zurückgelassene Material. Damit das Erscheinungsbild der Gräber nicht all zu fest gestört wird, dürfen die Grabsteine frühestens ab Mitte April 2020 entfernt werden.