Abschaffung der Billettsteuer in Emmen gefordert
Die FDP fordert die Abschaffung der Billettsteuer in Emmen, da sinkende Einnahmen und benachteiligte Veranstalter die Steuer unvorteilhaft machen.

Wie die Gemeinde Emmen mitteilt, wurde die Billettsteuer im Jahr 2000 in Emmen eingeführt und beträgt zehn Prozent des Eintrittspreises. Während kleinere Anlässe von Ortsvereinen sowie Veranstaltungen mit gemeinnützigem Zweck von der Billettsteuer befreit sind, betrifft die Abgabe, insbesondere Kultur- und Freizeitbetriebe wie das Cinema Maxx oder das Le Théâtre.
Sinkende Einnahmen als Indikator
Die FDP begründet ihre Motion mit dem anhaltenden Rückgang der Einnahmen. Während die Gemeinde 2016 noch fast 650'000 Franken aus der Steuer einnahm, waren es 2023 nur noch rund 250'000 Franken.
In der Motion wird argumentiert, dass die Billettsteuer eine Altlast sei, die Veranstalter in Emmen benachteilige. Während andere Gemeinden auf solche Abgaben verzichteten, halte Emmen daran fest – und das ohne erkennbaren Nutzen für Kultur oder Sport.
Mehr Spielraum für Veranstalter
In der Motion wird betont, dass die Abschaffung der Steuer den Veranstaltenden mehr finanzielle Mittel lassen würde, um beispielsweise hochkarätige Künstler ins Zentrum Gersag zu holen.
Dies könnte zu einer besseren Auslastung und langfristig zu höheren Einnahmen führen. Sie verweisen dabei auf Gemeinden wie Hochdorf oder Cham, wo keine Billettsteuer erhoben wird und sich Kulturveranstaltungen erfolgreich entwickeln.
Laut Vorstoss sei es wichtig, dass Emmen ähnliche Rahmenbedingungen wie andere Gemeinden biete, wenn es weiterhin attraktive Veranstaltungen anziehen wolle.
Wenig verbreitete Steuer – auch Luzern schafft sie ab
Die Billettsteuer wird im Kanton Luzern nur noch in wenigen Gemeinden erhoben. Neben Emmen sind Kriens, Willisau, Ebikon und Malters betroffen.
Die Stadt Luzern hat kürzlich angekündigt, die Abgabe abzuschaffen – und das, obwohl die Einnahmen dort zweckgebunden für Kultur- und Sportförderung verwendet wurden. In Emmen fliessen die Erträge dagegen direkt in die Gemeindekasse, ohne eine definierte Zweckbindung.
Der Gemeinderat wird die Motion nun prüfen und dem Einwohnerrat innert Jahresfrist eine Stellungnahme vorlegen.