Emmen LU: Fussgängerin bei Kollision mit Auto verletzt

Polizei Luzern
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Emmen,

Am Dienstag ist es zu mehreren Verkehrsunfällen gekommen. In Emmen LU wurde eine Fussgängerin bei einer Kollision mit einem Auto verletzt.

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Notruf 144. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Dienstag kam es Emmen LU und Altishofen LU zu mehreren Verkehrsunfällen.
  • In Emmen LU kollidierte ein Auto mit einer Fussgängerin.
  • Beim Überholen kollidierte ebenfalls in Emmen LU ein Motorrad mit einem Auto.

Eine Fussgängerin lief am Dienstag, kurz vor 18 Uhr, auf dem Sprengiplatz über den Fussgängerstreifen von der Mitte des Platzes zur Fussgängerinsel Seite Neuenkirchstrasse. Aus noch ungeklärten Gründen kollidierte dabei ein Auto mit der Fussgängerin. Diese wurde beim Unfall erheblich verletzt und durch den Rettungsdienst 144 ins Spital gefahren.

Altishofen LU: Auffahrkollision zwischen drei Autos

Am Dienstag, 17.15 Uhr, mussten auf der Kantonsstrasse von Altishofen in Richtung Nebikon zwei Autos aufgrund des stockenden Verkehrs bis zum Stillstand abbremsen. Ein drittes Auto konnte nicht mehr rechtzeitig anhalten und prallte gegen das Heck des vor ihm stehenden Fahrzeugs, welches durch den Aufprall in das vordere Auto geschoben wurde. Verletzt wurde niemand.

Ein Drogenschnelltest beim Fahrer des dritten Autos fiel positiv aus. Um die Fahrfähigkeit zu prüfen, wurde bei ihm eine Blut- und Urinentnahme angeordnet. Bis zum Entscheid des Strassenverkehrsamts darf er kein Motorfahrzeug mehr lenken. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 20'000 Franken.

Emmen (Ortsteil Emmenbrücke): Motorrad kollidiert beim Überholen mit Auto

Eine Autofahrerin bog am Dienstag, ca. 17.10 Uhr, von der Waldeggstrasse in Emmenbrücke in die Rothenburgstrasse in Richtung Sprengi ein. Gleichzeitig überholte ein Motorradfahrer die stehenden Fahrzeuge auf der Rothenburgstrasse und es kam zur Kollision mit dem einbiegenden Auto. Verletzt wurde beim Unfall niemand.

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Kommentare

User #4433 (nicht angemeldet)

Die Radfahrer passieren die Fussgänger auf dem Trottoir hautnah. Wenn schon, müsste nach Gesetz der Zwischenraum zum Fussgänger mindestens 60cm betragen – eine Armlänge.

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