Die Teilrevision Ortsplanung in Wolhusen schreitet voran
Wie die Gemeinde Wolhusen meldet, ging im Rahmen der öffentlichen Auflage eine Einsprache ein. Beabsichtigt wird, die Vorlage 2024 zur Abstimmung zu bringen.
Im April 2023 wurde die Gemeindeinitiative «Ja zu Wohnen-Einkaufen-Arbeiten auf den wertvollen 7498 Quadratmetern in der Underschlächte» bei der Gemeinde Wolhusen eingereicht.
Da die abgegebenen Unterschriftenlisten die notwendige Zahl an gültigen Unterschriften enthielten, stellte der Gemeinderat das Zustandekommen der Initiative fest.
Die Initiative fordert, dass das Grundstück Nummer 719, Grundbuch Wolhusen, ehemals Möbelfabrik Sitzplatz Schweiz AG, von der Arbeitszone I in eine Wohn- und Arbeitszone mit Mindest-Wohnanteil oder in eine reine Wohnzone umgezont wird.
Der Gemeinderat ist nach dem Zustandekommen der Initiative gesetzlich dazu verpflichtet, die Abstimmung über die Initiative innerhalb eines Jahres seit Einreichung anzuordnen.
Wohn- und Arbeitszone mit einem Mindestwohnanteil
Er kann anstelle der Initiative auch einen Beschluss zur Abstimmung bringen, der dem Initiativbegehren entspricht.
Der Gemeinderat hat das Anliegen des Initiativkomitees aufgenommen und in die laufende Teilrevision der Ortsplanung integriert.
Vorgesehen ist darin, das Grundstück Nummer 719 von der Arbeitszone 1 in eine Wohn- und Arbeitszone mit einem Mindestwohnanteil von 50 Prozent umzuzonen.
Vom 25. März bis 23. April 2024 wurde die öffentliche Auflage zur Teilrevision der Ortsplanung durchgeführt.
Anordnung der Abstimmung
Während der Auflagefrist ist eine Einsprache eingegangen. Die Einspracheverhandlung findet demnächst statt.
Da das Ortsplanungsrevisionsverfahren noch läuft, hat der Gemeinderat bei der Abteilung Gemeinden eine Erstreckung der Frist zur Anordnung der Abstimmung über die Gemeindeinitiative beantragt.
Das Anliegen wurde auch vom Initiativkomitee unterstützt.
Damit soll ermöglicht werden, direkt über die Teilrevision der Ortsplanung anstelle der Gemeindeinitiative befinden zu können.
Vorlage zur Abstimmung noch in diesem Jahr
Mit Entscheid vom 26. März 2024 hat die Abteilung Gemeinde die Frist zur Anordnung der Abstimmung bis 30. Oktober 2024 erstreckt.
Der Gemeinderat beabsichtigt, die Vorlage noch in diesem Jahr zur Abstimmung zu bringen. Der genaue Zeitpunkt ist vom weiteren Verfahrensverlauf abhängig.