Chlorothalonil-Abbauprodukte
Der Bund hat eschlossen, dass für Abbauprodukte von Chlorothalonil ein strenger Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter im Trink- und Grundwasser gilt.

Bereits im letzten Sommer beschäftigte die Schweiz ein Abbauprodukt des Pilzbekämpfungsmittels Chlorothalonil, die sogenannte Chlorothalonil-sulfonsäure (R417888). Im Dezember 2019 hat der Bund neu alle Abbauprodukte von Chlorothalonil, von denen es mehr als zwanzig gibt, als relevant erklärt.
Das bedeutet, dass seither für alle Abbauprodukte ein Höchstwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter gilt. In Zusammenarbeit mit den Wasserversorgungen beprobte das IKL im Januar und Februar 2020 alle relevanten Trinkwasserressourcen im Kanton, um einen Überblick über die Gesamtsituation im Kanton Schaffhausen zu gewinnen.
Es erhob und untersuchte insgesamt über 50 Proben. In den meisten Fällen handelte es sich um Grund- oder Quellwasser. Der Fokus lag dabei insbesondere auf dem Abbauprodukt R471811, weil dieses erfahrungsgemäss in den höchsten Konzentrationen auftritt.
Feststellung deutlicher Überschreitungen
Wie bereits in anderen Regionen der Schweiz, so wurden auch im Kanton Schaffhausen an zahlreichen Orten mit intensiver Landwirtschaft deutliche Überschreitungen festgestellt. Weniger betroffen sind Vorkommen in Gebieten, in denen Grünlandnutzung oder Wald dominieren.
Dank dem Einsatzverbot des Wirkstoffs Chlorothalonil erfolgen keine Einträge in die Umwelt mehr und als Folge davon werden die Konzentrationen mittel- bis langfristig sinken und wieder unter dem Höchstwert liegen. Eine Höchstwertüberschreitung bedeutet keine Gesundheitsgefahr.
Der Höchstwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter ist in der Schweiz vorsorglich und insbesondere aus qualitativen Gründen sehr tief festgelegt worden. Das Trinkwasser kann auch bei einer Überschreitung weiterhin konsumiert werden. Das IKL wird in ein paar Monaten die Situation und die Entwicklung erneut überprüfen und mit den Wasserversorgungen das weitere Vorgehen besprechen.