Anmeldung möglich: Förderbeiträge für Thurgauer Kulturschaffende
Wie der Kanton Thurgau mitteilt, fördert der Thurgau im Jahr 2024 sechs Kulturschaffende mit jeweils 25'000 Franken.
Der Kanton Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Sie haben zum Ziel, professionell tätige Thurgauer Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen zu unterstützen. Im Jahr 2024 können insgesamt sechs Förderbeiträge zu je 25'000 Franken vergeben werden.
Die Beiträge sollen – im Sinne eines Stipendiums – einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen.
Sie werden an Künstlerinnen und Künstler ausgerichtet, die durch ihren Leistungsausweis und ihr Potenzial überzeugen und konkrete Zielsetzungen und Pläne für ihre künftige Tätigkeit darlegen können.
Kulturschaffende aller Sparten können sich bewerben
Um einen Förderbeitrag bewerben können sich professionell tätige Kulturschaffende aller Sparten, die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Thurgau haben oder einen engen persönlichen Bezug zum Kanton aufweisen.
In einem zweistufigen Verfahren entscheidet eine Jury bestehend aus den Fachreferentinnen und -referenten des Kulturamts und weiteren Fachpersonen über die einzelnen Anträge.
Bei der Vergabe der Beiträge werden verschiedene Sparten berücksichtigt. Die Förderbeiträge werden an einer öffentlichen Veranstaltung im Juni 2024 überreicht.
Die Ausschreibungsunterlagen können auf der Homepage abgerufen werden. Eingabeschluss ist der 15. Januar 2024.