Höhere Entschädigung für freipraktizierende Ärzte in Thurgau

Kanton Thurgau
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Frauenfeld,

Wie der Kanton Thurgau berichtet, haben freipraktizierende Ärzte in sieben Kantonen seit Januar 2019 Honorarstreitigkeiten mit Krankenversicherern.

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Arzt (Symbolbild) - Pexels

Die freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, Thurgau und St.Gallen sind sich seit dem 1. Januar 2019 mit den Krankenversicherern über die Höhe der Entschädigung für ärztliche Leistungen nicht einig.

Die Kantonsregierungen haben nun die Entschädigung von bisher 83 Rappen (je Taxpunkt) auf neu 86 Rappen erhöht.

Die Leistungen der freipraktizierenden Ärzte werden über die Tarifstruktur TARMED entschädigt. Diese enthält rund 4'600 Tarifpositionen für ärztliche Leistungen und ordnet jeder Leistung eine bestimmte Anzahl Taxpunkte zu.

Die Höhe der Vergütung resultiert aus der Multiplikation der Anzahl Taxpunkte mit dem jeweils gültigen Taxpunktwert. Der Taxpunktwert betrug bis Ende 2018 83 Rappen.

Auf einen Taxpunktwert ab 1. Januar 2019 konnten sich die Ostschweizer Ärztinnen und Ärzte mit den Versicherern nicht einigen.

Erhöhung von 83 auf 86 Rappen

Die Kantonsregierungen haben nach einem fast fünfjährigen Verfahren und nach eingehender Prüfung der Unterlagen entschieden, den Taxpunktwert von 83 auf 86 Rappen zu erhöhen.

Der Entscheid basiert allerdings nicht auf den von den Ärztinnen und Ärzten erhobenen Daten, nachdem das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss gekommen ist, dass sich diese Daten für eine Festsetzung nicht eignen. Die

Kantonsregierungen haben – gestützt auf die Empfehlung der Preisüberwachung – eine alternative Tarifherleitung vorgenommen.

Für die Kantonsregierungen ist eine Erhöhung des Taxpunktwertes angezeigt. Die Ostschweizer Ärztinnen und Ärzte verrechnen ihre Leistungen mit einem der tiefsten Taxpunktwerte in der Schweiz. Sie erzielen aus ärztlichen Leistungen das tiefste Arzteinkommen in der Schweiz. Ausserdem ist der Taxpunktwert seit 2014 unverändert, d.h. er wurde nie der Teuerung angepasst.

Prämienerhöhung von 0,75 Prozent erwartet

Die Erhöhung des Taxpunktwertes wird sich auf die Kosten der Krankenversicherer und damit auf die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auswirken. Es wird mit einer jährlich wiederkehrenden Prämienerhöhung von rund 0,75 Prozent gerechnet.

Aufgrund der Länge des Verfahrens und der hohen Prämiensteigerungen für das Jahr 2024 haben die Kantonsregierungen entschieden, dass die Ärztinnen und

Ärzte für die Jahre 2019 und 2020 keine Nachforderungen stellen können. Der höhere Taxpunktwert gilt erst für Leistungen ab dem Jahr 2021.

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