In Wagenhausen sind noch Wahlvorschläge einzureichen
Wie die Gemeinde Wagenhausen berichtet, können bis 16. Januar 2023 noch Vorschläge für Kandidaten zu den Gesamterneuerungswahlen 2023 abgegeben werden.
Am 1. Juni 2023 beginnt die neue vierjährige Amtsdauer der Gemeindebehörden. Die Wahlen finden am Wochenende vom 11. und 12. März 2023 statt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist für den 22. und 23. April 2023 vorgesehen. Gemäss Artikel zehn der Gemeindeordnung können die Mitglieder des Wahlbüros durch den Gemeinderat als in stiller Wahl gewählt erklärt werden.
Die stille Wahl ist erfolgt, wenn die Zahl der Wahlvorschläge mit der Zahl der zu Wählenden übereinstimmt. Alle bisherigen Mitglieder stellen sich erneut zur Wahl.
Wahlvorschläge können eingereicht werden
Weitere Wahlvorschläge zur Aufnahme auf die offizielle Namensliste sind bis zum 55. Tag vor dem Abstimmungstermin, das heisst bis spätestens Montag, 16. Januar 2023, 17 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Wagenhausen, Talacker in Kaltenbach, einzureichen.
Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse zu bezeichnen.
Wahlvorschläge sind von den Vorgeschlagenen selbst mit ihrer Unterschrift zu bestätigen und von mindestens zehn in der Gemeinde wohnhaften anderen Stimmberechtigten zu unterzeichnen.
Formulare sind bei der Gemeindekanzlei und online verfügbar
Wahlvorschläge von Bisherigen sind nur von diesen selbst zu unterzeichnen.
Entsprechende Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder über Link auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.