Kanton Thurgau: Vorsicht vor Schockanrufen und Betrügern

Die Kantonspolizei Thurgau verzeichnet derzeit eine Zunahme von Betrugsversuchen mit der Methode Schockanruf. Die Bevölkerung wird um Vorsicht gebeten.

Betrüger
Eine ältere Frau am Telefon. (Symbolbild) - keystone

Derzeit verzeichnet die Kantonspolizei Thurgau einen deutlichen Anstieg von Meldungen über Betrugsversuche durch Schockanrufe.

Die Täter operieren in der Regel vom Ausland aus und versuchen telefonisch, Menschen unter Druck zu setzen und zur Geldübergabe zu bewegen.

Sie geben sich als Polizei, medizinisches Personal oder am Telefon weinende Angehörige aus. Die Methode ist immer dieselbe; namentlich durch Überbringen traumatisierender Nachrichten die Opfer unter Schock zu setzen.

Die Opfer werden von den Betrügern manipuliert

Anschliessend werden horrende Geldbeträge für eine Kaution oder die medizinische Notfallversorgung gefordert.

Gehen die Angerufenen darauf ein, erfolgen weitere Kontaktaufnahmen und die potentiellen Opfer werden zunehmend durch die Betrüger manipuliert beziehungsweise unter Kontrolle gebracht.

Verhaltensempfehlungen der Kantonspolizei Thurgau: Echte Polizisten, Amtsstellen oder medizinische Fachpersonen werden niemals die Übergabe von Geld oder Wertsachen verlangen.

Niemals sollten Wertgegenstände an unbekannte Personen übergeben werden

Niemals sollten Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen übergeben werden. Das Gespräch sollte beendet werden, Hörer aufhängen, Leitung unterbrechen.

Kantonspolizei Thurgau
Ein Streifenwagen der Kantonspolizei Thurgau. (Symbolbild) - Kantonspolizei Thurgau

Im Zweifelsfall sollte anschliessend die echte Notrufnummer 117, einen Polizeiposten oder Angehörige kontaktiert werden. Die Betrüger sprechen Schweizerdeutsch oder Hochdeutsch.

Durch Telefonnummern auf dem Telefondisplay soltlen sich Betroffene nicht in die Irre führen lassen. Es ist technisch einfach möglich, die Nummer des Anrufenden zu verändern.

Insbesondere ältere Personen sollten über die Betrugsmasche informiert werden

Im Telefonbuch ist vielfach der volle Name der Geschädigten zu finden. Wenn dieser auf eine ältere und allenfalls alleinstehende Person hindeutet, ist das für die Betrüger interessant.

Es ist zu überlegen, ob eine Abkürzung, beispielsweise «E. Muster» anstatt «Elisabeth Muster», möglich wäre.

Ältere Personen in der Verwandtschaft oder im Bekanntenkreis sollten auf diese Betrugsmasche aufmerksam gemacht werden. Eine auffällige Notiz neben dem Telefon «Geld am Telefon = Betrug!» kann eine Stütze sein.

Mehr Präventionstipps und Infos gibt es auch auf der Webseite www.telefonbetrug.ch der Kantonspolizei Zürich.

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