Wie die Gemeinde Stein am Rhein mitteilt, versorgt der Gewerbeverein die Stimmbevölkerung seit Neuestem mit nachweislich falschen Fakten.
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Die Rheinbrücke in Stein am Rhein. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Am 9. Juni 2024 stimmt die Bevölkerung von Stein am Rhein über die Neugestaltung der Schiffländi ab.

Das Projekt wird unterschiedlich beurteilt und entsprechend kontrovers diskutiert. Der Stadtrat freut sich über die engagierte öffentliche Debatte.

Stossend hingegen ist, dass der Gewerbeverein die Stimmbevölkerung seit Neuestem via gekaufte Zeitungsinserate mit nachweislich falschen Fakten versorgt.

Mit dieser Form der Meinungsbeeinflussung verlässt der Gewerbeverein den Pfad des gesunden politischen Stils.

Vorgesehenen Freiflächen sind feuerpolizeilich verbindlich

Hier wird eine rote Linie überschritten, weshalb sich der Stadtrat nun zu den zwei nachfolgenden Richtigstellungen genötigt sieht.

Der Gewerbeverein behauptet, eine Gastronomie an der Fassade sei feuerpolizeilich möglich. Diese Behauptung ist falsch.

Die im vorliegenden Projekt vorgesehenen Freiflächen sind feuerpolizeilich verbindlich.

Sie sind Voraussetzung, damit ein neues Projekt an der Schiffländi überhaupt bewilligungsfähig ist.

Realistische Umsetzungszeitraum beläuft sich auf mindestens drei Jahre

Der Gewerbeverein behauptet weiter, bei einem Nein am 9. Juni 2024 könne in kürzester Zeit ein neues Projekt umgesetzt werden. Das hänge allein vom Stadtrat ab.

Diese Behauptung ist falsch. Für Geschäfte, die der Urnenabstimmung unterstellt sind, gibt es vordefinierte Prozesse und gesetzliche Fristen.

Der realistische Umsetzungszeitraum für ein neues Projekt beläuft sich auf mindestens drei Jahre.

Sich an das Gebot der Fairness halten

Das Projekt Neugestaltung Schiffländi ist das Resultat einer umfassenden, unter Mitwirkung der Bevölkerung erfolgten Planung, die sich über mehrere Jahre erstreckte.

Es berücksichtigt die Bedürfnisse von verschiedensten Anspruchsgruppen und vereint unterschiedliche Anliegen in bestmöglicher Weise.

Das Projekt kann gefallen. Oder nicht. Es ist das gute Recht des Gewerbevereins, sich für eine Ablehnung des Schiffländi-Projekts starkzumachen.

Er muss sich dabei aber an das Gebot der Fairness halten.

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