Thurgau schafft Gesetzesgrundlage für Sozialdetektive
Die Thurgauer Regierung will mit einer Gesetzesänderung den Einsatz von Sozialdetektiven ermöglichen. Die Observation von Sozialhilfebezügern bei Verdacht auf Missbräuche soll «zurückhaltend, verhältnismässig und nur als letztes Mittel» geschehen.
Die Regierung legt dem Grossen Rat eine entsprechende Revision des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe vor, wie der Kanton am Freitag mitteilte. Den Anstoss dazu gab eine Motion im Grossen Rat, nachdem das Schweizer Volk im November 2018 Ja zum Einsatz von Sozialdetektiven gesagt hatte.
Um Observationen zu ermöglichen, muss der Kanton eine gesetzliche Grundlage schaffen. Leitlinie sei, wie schon im Grossen Rat mehrfach geäussert, «Observationen zurückhaltend, verhältnismässig und als letztes Mittel einzusetzen», heisst es. So werde die Solidarität bei der Sozialhilfe gestärkt, indem Missbräuche effektiv bekämt würden.
Gleichzeitig sei die Privatsphäre der betroffenen Personen grösstmöglich zu respektieren. In der Vernehmlassung wurde der Entwurf laut Regierung mehrheitlich begrüsst. Es habe aber auch kritische Eingaben gegeben.
Neben der gesetzlichen Grundlage für Sozialdetektive schlägt die Regierung auch eine neue Regelung zur Verbuchung der Globalpauschale für Asylsuchende vor, die Sozialhilfe beziehen. Hintergrund sei ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom November 2020, heisst es.