Auf Geheiss des Bundes sollen im Kanton Thurgau viele der rund 300 Weiler umgezont werden. Dies stösst bei Gemeinden und auch im Grossen Rat auf Kritik.
Thurgau Grosser Rat
Blick in den Saal des Grossen Rates des Kantons Thurgau im Rathaus Weinfelden TG. (Archivbild) - Keystone
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Im Kanton Thurgau sollen auf Geheiss des Bundes viele der rund 300 Weiler umgezont werden. Dies stösst bei Gemeinden auf Unverständnis und Widerstand. Kritik gab es am Mittwoch auch im Grossen Rat.

Der Rat diskutierte in der Rüegerholzhalle in Frauenfeld über eine Stunde lang über die dringliche Interpellation «Vorpreschen des Kantons bei Weilern - wo bleiben Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und Eigentümergarantie?», welche die SVP-Fraktion im Februar eingereicht hatte.

Durch Umzonungen würden an vielen Orten Bauzonen verschwinden - mit gravierenden Folgen für die Grundeigentümer, befürchtet die Partei. «Es drohen massive Wertverluste, Schadenersatzklagen sind absehbar.» Der Kanton wolle die Umzonungen durch die Gemeinden nicht abwarten, sondern mit einer «Not-Verordnung» vorpreschen.

Interpellant Pascal Schmid forderte von der Regierung einen Marschhalt. Die Notverordnung sei unnötig. Der Kanton solle sich bei Weiler-Umzonungen auf das Nötigste beschränken. Die SVP warf der Regierung Hörigkeit gegenüber Bern vor. Die Gemeinden fänden die Verordnung inakzeptabel.

Die Regierung wies die Kritik zurück. Von einem «Vorpreschen des Kantons», wie die Interpellanten behaupteten, könne keine Rede sein, heisst es in der Antwort. Vielmehr sei «die heikle Thematik sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung der Thurgauer Interessen angegangen» worden.

Vom Kanton überprüft werden gut 300 Weiler. Davon liegen 240 in Weiler- oder Dorfzonen, die als Bauzonen gelten. 60 Weiler befinden sich in der Landwirtschaftszone. Entgegen der Praxis im Thurgau erachtet der Bund Kleinsiedlungen als Nichtbauzonen. Er stützt sich dabei auf die Raumplanungsgesetzgebung ab.

Bau- und Umweltdirektorin Carmen Haag (CVP) sprach von einer «Herkulesaufgabe» und einem «anspruchsvollen Weg». Es werde bei der Umzonung von Weilern Härtefälle geben, bei denen sich die Frage von Entschädigungen für die Grundeigentümer stellen könne. Es sei aber besser, wenn der Kanton jetzt von sich aus handle.

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