Wagenhausen erinnert an die Abgabefrist der Steuererklärung
Wie die Gemeinde Wagenhausen informiert, ist die Steuererklärung 2021 spätestens bis zum 30. April 2022 einzureichen.
Alle Steuerpflichtigen mit Wohnsitz per 31. Dezember 2021 in Wagenhausen haben per Ende Januar 2022 die Steuererklärung erhalten. Diese Steuererklärung 2021 ist bis am 30. April 2022 einzureichen. Sollte man keine Steuererklärung erhalten haben, so wird man gebeten, sich unverzüglich mit dem Steueramt in Verbindung zu setzen.
Es kann eine Fristerstreckung beantragt werden
Sollte es nicht möglich sein, die Steuererklärung termingerecht einzureichen, so kann man vor Ablauf der Einreichfrist ein begründetes Gesuch einreichen. Dieses Gesuch kann auch online über die Gemeindehomepage eingereicht werden über die Rubrik «Online-Schalter».
Die Steuern sind die Haupteinnahmequelle der öffentlichen Haushalte und bilden die finanzielle Grundlage für eine Vielzahl von Dienstleistungen. Wer Antworten zu speziellen, in der Wegleitung nicht aufgeführten Sachverhalten sucht, findet dazu ausführliche Beschreibungen auf der Homepage der Steuerverwaltung Thurgau unter der Rubrik «Thurgauer Steuerpraxis».
Anpassung Dauerauftrag infolge Umstellung auf QR-Rechnungen
Für Steuerzahlungen, die für das Jahr 2022 bestimmt sind, ist es unerlässlich, die Referenz-Nummer anzupassen. Infolge Umstellung auf QR-Rechnungen ist einmalig auch die Konto-Nummer (IBAN) anzupassen.
Einzahlungsscheine 2022
Auf Wunsch stellt das Steueramt bereits vor der Rechnungstellung einen Einzahlungsschein zu. Für weitere Fragen steht Rolf Bänteli, Leiter Steueramt, gerne von Montag bis Donnerstag telefonisch zur Verfügung.