Wagenhausen nicht mehr für die Quellensteuer zuständig
Wie die Gemeinde Wagenhausen mitteilt, wird die Quellensteuer seit dem 1. Januar 2023 über die kantonale Steuerverwaltung in Frauenfeld bewirtschaftet.
Sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Quellensteuer werden nicht mehr von den einzelnen Gemeindesteuerämtern erledigt, sondern zentral von der Steuerverwaltung – so auch in Wagenhausen.
Dies vereinfacht den administrativen Aufwand für die Arbeitgeber sowie für die Steuerverwaltung.
Bei Fragen oder Anliegen rund um die Quellensteuer ist direkt mit der Steuerverwaltung des Kantons Thurgau in Frauenfeld, Abteilung Natürliche Personen, Ressort Quellensteuer Kontakt aufzunehmen.
Alle Unterlagen an die kantonale Steuerverwaltung senden
Sämtliche Unterlagen (zum Beispiel Ansässigkeitsbescheinigungen), die das Jahr 2023 betreffen, sind seit 1. Januar 2023 direkt an die kantonale Steuerverwaltung einzureichen.
Mit Stichtag 31. Dezember 2022 wurden auch sämtliche Aufgaben, welche das Steuerjahr 2022 und früher betreffen, durch die kantonale Steuerverwaltung übernommen.
Das Gemeindesteueramt Wagenhausen hat seit 1. Januar 2023 keinen Zugriff mehr auf die Quellensteuerdaten und kann somit keine Auskünfte mehr erteilen.