Weniger Abfallgebühren für Gewerbetreibende in Neunforn
Wie die Gemeinde Neunforn mitteilt, müssen Gewerbetreibende nur noch die Kehrichtgebühr für den Haushalt bezahlen. Sie enthält die Gebühr für ein Gewerbe.
Der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Neunforn hat entschieden, die jährliche Kehrichtgebühr für das Gewerbe per 1. Januar 2021 rückwirkend anzupassen. Die Kehrichtgebühr beträgt weiterhin 40 pro Jahr pro Haushalt und Gewerbe.
Jedoch ist neu in der Kehrichtgebühr pro Haushalt ein örtliches Gewerbe (auch landwirtschaftliches Gewerbe) für den Betriebsinhaber enthalten. Somit bezahlen Betriebsinhaber eines örtlichen Gewerbes, die auch in der Gemeinde Neunforn wohnhaft sind, per 1. Januar 2021 nur noch die jährliche Kehrichtgebühr für den Haushalt.