Mehr als 25'000 Personen im Kanton Freiburg armutsgefährdet
Obschon die Armutsquote im Kanton Freiburg stabil ist, verbirgt sich dahinter eine versteckte Prekarität. Rund 25'000 Personen in Kanton sind armutsgefährdet.
Obwohl die Armutsquote im Kanton Freiburg stabil bleibt, deutet dies auf verborgene prekäre Verhältnisse hin.
Rund 25'000 Personen in Kanton sind armutsgefährdet und ein Teil von ihnen nimmt keinerlei staatliche Unterstützung in Anspruch. Damit fallen diese Personen durch die Maschen der Auffangnetze.
Dass Menschen in prekären Verhältnissen auf Sozialhilfe verzichten, hat verschiedene Gründe. So können Befürchtungen im Zusammenhang mit der Aufenthaltsbewilligung eine Rolle spielen oder das nicht ganz einfache Verwaltungsverfahren.
Auch Angst vor der Rückerstattung der Sozialhilfe und damit einer Verschuldung bei der öffentlichen Hand, wird mitunter als Grund angegeben.
Über 1300 Personen von dieser versteckten Armut betroffen
Der Kanton Freiburg zählt insgesamt 6513 armutsbetroffene Personen oder 4056 Haushalte.
Mehr als acht Prozent der Bevölkerung seien unmittelbar armutsgefährdet, hält die Staatskanzlei in einer Mitteilung fest. Diese Entwicklung werde durch die Auswirkungen von Covid-19 und weiterer Krisen noch verstärkt.
Die Zunahme der Armut schlägt sich laut Staatskanzlei nicht in der stabilen Armutsquote von 2,2 Prozent nieder. Dies deshalb, weil die Armut langsamer wächst als die Bevölkerung.
Besonders stark von Armut betroffen sind Einelternfamilien. Im Vergleich zum ersten Bericht hat auch die Armut bei den über 56-Jährigen zugenommen.
Familien teils nur knapp über der Armutsgrenze
Manche Personen oder Familien leben nur knapp über der Armutsgrenze und können unvorhergesehene Ausgaben nicht bestreiten. Diese Personengruppe, die während der Covid-19-Krise besonders stark betroffen war, hält sich nun gerade so über Wasser.
Sie habe keinen oder kaum Zugang zu Sozialleistungen und wende sich daher vorzugsweise an Vereine wie Caritas, Rotes Kreuz und Ähnliche, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei weiter.
Diese Vereine seien wichtige Anlaufstellen für die Betroffenen und übernähmen mit ihrem Fachwissen eine ergänzende Rolle zu den staatlichen Institutionen. Die öffentlich-private Zusammenarbeit müsse daher verstärkt werden.