Frutigen-Adelboden
Frutigen schiebt dem Campieren auf öffentlichen Plätzen den Riegel
Der Gemeinderat von Frutigen hat auf vier öffentlichen Plätzen das Campieren verboten. Im vergangenen Sommer wurde vermehrt Wildcampierer festgestellt.
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Auf vier öffentlichen Plätzen in Frutigen hat der Gemeinderat ein Campierverbot erlassen. Dies weil im vergangenen Sommer vermehrt Wildcampierer festgestellt wurden.
Betroffen sind die Plätze Marktplatz, Flugplatz, Parkplatz FC Frutigen und Parkplatz bei der Schiessanlage Hubelhaus, wie der Frutiger Gemeinderat am Freitag mitteilte.
Er habe auf Antrag der Kommission Tiefbau, Verkehr und Wasserbau gehandelt. Um diese Massnahme kontrollieren zu können, würden die Plätze mit einem entsprechenden richterlichen Verbot belegt.
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