Glarus erhöht Obergrenze für Beiträge aus dem Härtefallprogramm
Der Glarner Regierungsrat hat am Dienstag Änderungen in der Härtefallverordnung bekannt gegeben: So wird die Obergrenze für A-fonds-perdu-Beiträge an Unternehmen erhöht. Weiter soll der Glarner Anteil aus der Bundesratsreserve für besonders betroffene Firmen verwendet werden.

Die Erhöhung der Obergrenze für nicht-rückzahlbare Beiträge aus dem Topf für Härtefälle betrifft Firmen mit einem Jahresumsatz bis fünf Millionen Franken, die eine Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent aufweisen. Sie können neu 30 statt wie bisher 20 Prozent des Jahresumsatzes geltend machen. Das gilt bis zu einem Maximalbetrag von 1,5 Millionen Franken.
Begründet wird die Änderung mit der Dauer der Einbussen wegen der Pandemie. Diese hätten möglicherweise ein Ausmass angenommen, das eine höhere Abfederung verlange, heisst es in der Mitteilung des Kantons vom Dienstag.
Weiter will Glarus rund 1,2 Millionen Franken vom Bund beziehen. Die Mittel stammen aus einer ersten Tranche der Bundesratsreserven von 300 Millionen Franken, die an die Kantone verteilt wird. Mit diesen Geldern solle «den spezifischen Bedürfnissen besonders betroffener Unternehmen im Kanton Rechnung getragen werden». Dabei dürfe von den Beschränkungen der Härtefallverordnung abgewichen werden, so der Kanton.