Seit 1. Januar 2025 gilt neues Benutzungsreglement in Glarus Nord
Das revidierte Reglement enthält verschiedene Anpassungen und Präzisierungen. Auch wurden die Tarife für die Nutzung durch Vereine angepasst.
![Wanderwege in Glarus Nord](https://c.nau.ch/i/Q5ar2J8kbLpgewRGKYnKZJJjAPW4o9DMBXvNqln1/900/wanderwege-in-glarus-nord.jpg)
Wie die Gemeinde Glarus Nord schreibt, gilt in der Gemeinde Glarus Nord seit dem 1. Januar 2025 das revidierte Benutzungsreglement für die öffentlichen Infrastrukturen. Das revidierte Reglement enthält diverse Anpassungen und Präzisierungen.
Ebenso wurden die Tarife für die Nutzung durch die Vereine teilweise angepasst und das seit dem 1. Januar 2025 geltende Bruttoprinzip des neuen Ressorts Gesellschaft berücksichtigt.
Die Vereine wurden durch die Dorfkommissionen über diese Neuerungen bereits im Dezember 2024 informiert. Vereinzelte Rückmeldungen seitens Vereinsexponenten und privaten Nutzern veranlassen die Gemeinde Glarus Nord indes zur zusätzlichen Information mittels den üblichen Medienkanälen.
Das Benutzungsreglement und der Tarif sind seit dem 1. Januar 2025 im Online-Schalter der Gemeinde Glarus Nord einsehbar.