Wie die Gemeinde Andwil angibt, liegt Verkehrsanordnung «Chueweidstrasse, Müliweierweg und Müliweierstrasse-Chueweid» bis 1. Juli 2024 zur Einsichtnahme aus.
Ein Spazierweg in Andwil (SG).
Ein Spazierweg in Andwil (SG). - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Der Gemeinderat verfügt in Anwendung von Artikel drei des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SR 741.01; abgekürzt SVG), Artikel 107 der Signalisationsverordnung (SR 741.21; abgekürzt SSV) sowie Artikel 21 Absatz eins der Einführungsverordnung zum SVG (sGs 711.1; abgekürzt EV SVG) folgende Verkehrsanordnung.

Die betroffenen Strassen sind die Chueweidstrasse (Gemeindestrasse dritte Klasse / Nummer 217), der Müliweierweg (Weg zweite Klasse / Nummer 605) und die Müliweierstrasse-Chueweid (Weg zweite Klasse / Nummer 604).

Diese Anordnung beinhaltet ein Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (2.14) mit der Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet».

Öffentliche Einsichtnahme bis zum 1. Juli

Die Verkehrsanordnung «Chueweidstrasse, Müliweierweg und Müliweierstrasse-Chueweid» und die dazugehörigen Unterlagen liegen gemäss Artikel 43 bis und Artikel 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) vom 18. Juni bis 1. Juli 2024 im Büro des Bausekretariates (Büro Nummer zwei) zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Während der Auflagefrist kann gegen die Verfügung Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, St.Gallen, erhoben werden.

Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Artikel 45 VRP).

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