Gaiserwald

Chapfquartier in Gaiserwald wird zur Tempo-30-Zone

Nau.ch Lokal
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Gossau,

Wie die Gemeinde Gaiserwald mitteilt, ist der Gemeinderat bereit, im gesamten Chapfquartier eine Tempo-30-Zone einzurichten.

Tempo 30-Zone
Tempo 30-Zone. - Keystone

Im letzten Jahr ging bei der Gemeinde die Petition für eine 30er-Zone im Chapfquartier in Engelburg für das Gebiet nördlich der Postauto-Haltestelle ein. Das Anliegen unterzeichneten 74 Personen. Der Gemeinderat hat die Petition in der Zwischenzeit geprüft und liess das nötige Verkehrsgutachten ausarbeiten.

Aufgrund der Resultate aus dem Gutachten ist der Gemeinderat bereit, im gesamten Quartier eine Tempo-30-Zone einzurichten. Im Rahmen einer Mitwirkung will der Gemeinderat vorgängig das Stimmungsbild bei den Einwohnerinnen und Einwohner zu den vorgeschlagenen Massnahmen abholen.

Die Petition beinhaltete das nördliche Chapf-Quartier, das heisst das Gebiet ab der Postautohaltestelle mit Chapf-, Ahorn-, Eschen- und Tannenstrasse.

Damit es im ganzen Quartier bei der Umsetzung der Petition nicht zwei unterschiedliche Temporegimes gibt und das gesamte Quartier an sich prädestiniert ist für eine Tempo-30-Zone, schlägt der Gemeinderat vor, den südlichen Teil (Chapfhalden) und ein Teil des Zubringers ab der Breitschachenstrasse ebenfalls als Tempo-30-Zone auszugestalten.

Kredit in Höhe von 190'000 Franken

Für die nötigen Massnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Petition für die Einführung einer Tempo-30-Zone im Chapf-Quartier hat der Gemeinderat vorsorglich einen Kredit in der Höhe von 190'000 Franken in das Budget 2022 aufgenommen.

Die Massnahmen und das Einzugsgebiet werden durch den Gemeinderat jedoch erst nach der Anhörung beziehungsweise Mitwirkung der Betroffenen abschliessend festgelegt.

Die Unterlagen werden ab dem 7. März 2022 aufgeschaltet. Als Alternative können die Unterlagen während den Öffnungszeiten im Gemeindehaus, Büro Nr. 22 (Bausekretariat), eingesehen werden. Eingaben zu der Tempo-30-Zone im Chapf-Quartier sind ausschliesslich auf elektronischem Weg bis am 31. März 2022 möglich.

Online-Informationsveranstaltung

Am 16. März 2022 um 19 Uhr findet eine Online-Informationsveranstaltung statt. Wer teilnehmen möchte, muss sich bis spätestens am 13. März 2022 mit Name und Adresse anmelden. Alle angemeldeten Personen erhalten daraufhin die nötigen Angaben für die Teilnahme an der Informationsveranstaltung.

Allenfalls vorhandene Fragen können bereits mit der Anmeldung eingereicht werden. Die Teilnahme via PC beziehungsweise Notebook funktioniert mit allen handelsüblichen Webbrowsern. Teilnehmende per Smartphone respektive Tablet können die kostenlose Webex Meet-App downloaden.

Hebt der Bundesrat die Covid-Massnahmen für Veranstaltungen in Innenräumen auf, wird im nächsten Mitteilungsblatt darüber informiert, ob die Informationsveranstaltung weiterhin online stattfinden oder auf eine Präsenzveranstaltung gewechselt wird.

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