Ersatzwahl für Mitglied des Schulrates in Gaiserwald
Am Sonntag, 13. Februar 2022, findet die Ersatzwahl für ein Mitglied des Schulrates für Gaiserwald für den Rest der Amtsdauer 2021/2024 statt.
Wie die Gemeinde mitteilt, müssen Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang bis spätestens 10. Dezember 2021, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei in Abtwil, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.
Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er rechtzeitig eintrifft, von wenigstens 15 in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet ist, höchstens eine wählbare Kandidatin bzw. einen wählbaren Kandidaten enthält, die ihrer bzw. der seiner Kandidatur schriftlich zugestimmt hat und welche bzw. welcher die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllt.
Das entsprechende Formular kann heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden. Die Gemeinde erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.
Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 15. Mai 2022, statt. Wahlvorschläge sind bis spätestens am 9. März 2022, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.