Parlament

In der Stadt Gossau geht der Richtplan ans Parlament

Stadt Gossau SG
Stadt Gossau SG

Gossau,

Wie die Stadt Gossau SG mitteilt, unterbreitet sie mit dem Richtplan dem Parlament das erste Resultat der Ortsplanungsrevision.

Aussicht über Gossau (SG).
Aussicht über Gossau (SG). - Nau.ch / Miriam Danielsson

Der Stadtrat hat den kommunalen Richtplan dem Parlament zum Erlass unterbreitet.

Der Plan zeigt auf, wie sich die Stadt Gossau im kommenden Vierteljahrhundert entwickeln soll. Wo die bis 2040 erwarteten 21'000 Einwohner wohnen können.

Wo zusätzliche Arbeitsplätze angesiedelt und neue öffentliche Einrichtungen platziert werden.

Und wie sich die Verkehrsinfrastruktur entwickeln soll und wo Frei- und Begegnungsräume Platz erhalten.

Entwickeln, umstrukturieren oder aufwerten

Zusätzlicher Wohnraum muss gemäss kantonalen Vorgaben im bestehenden Baugebiet geschaffen werden.

Für neue Wohnbauten kann kein zusätzliches Land eingezont werden. Der Richtplan bezeichnet die Gebiete für diese Innenentwicklung.

Dies sind unter anderem mittelfristige Umstrukturierungen von heute gewerblich genutzten Gebieten in Gebiete mit mehrheitlicher Wohnnutzung.

Beispiele dafür sind GNG-Areal oder das Gebiet an der Stationsstrasse in Arnegg. Der historische Ortskern soll als Zentrum und Wohngebiet aufgewertet werden.

Reserven für neue Arbeitsplätze

Mit dem Richtplan müssen auch Reserven für Gewerbe- und Industrieflächen bezeichnet werden.

Solche sind beispielsweise das ASGO-Entwicklungsgebiet im Osten von Gossau oder auch die Gebiete Mülimoos in Arnegg oder der Erlenhof.

Der Plan bestätigt auch eine Zielsetzung im Stadtentwicklungskonzept: Einkaufsmöglichkeiten sollen in erster Linie in den Zentren von Gossau und Arnegg angeboten werden.

Die Gebiete am Siedlungsrand sind der Weiterentwicklung der Arbeits- und Industriezonen vorbehalten.

Parlament entscheidet abschliessend

Der Richtplan wird mit dem Erlass durch das Stadtparlament rechtsgültig. Für Stadtrat, Stadtparlament und Stadtverwaltung ist der Plan wegleitend.

Kein Auflage- und Einspracheverfahren ist erforderlich. Auf der Grundlage des Richtplans wird der Rahmennutzungsplan erarbeitet.

Dieser besteht aus Zonenplan und Baureglement und bricht die Vorgaben der Richtplanung verbindlich auf jedes einzelne Grundstück herunter.

Zum Rahmennutzungsplan wird frühestens Anfang 2024 das Mitwirkungsverfahren eröffnet.

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