Parlament

Neues Reglement im Parlament von Gossau SG

Stadt Gossau SG
Stadt Gossau SG

Gossau,

Wie das Parlamentspräsidium von Gossau SG mitteilt, arbeitet es ab Juli 2022 nach einem neuen Geschäftsreglement.

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Die Stadtmitte von Gossau (SG). - Nau.ch / Miriam Danielsson

Das Gossauer Stadtparlament hat die Rechnungen 2021 des Stadthaushalts und der Stadtwerke genehmigt. Mit seinem neuen Geschäftsreglement schafft es die Voraussetzung für elektronische Abstimmungen.

Das Gossauer Stadtparlament hat die Geschäftsberichte der Stadtwerke und des Stadthaushalts einstimmig genehmigt. Ebenso hat es die Deckung des Aufwandüberschusses 2021 der Stadtwerke von 749'106,71 Franken aus den Reserven gutgeheissen.

Unbestritten blieben auch die Anträge von Stadtrat und Geschäftsprüfungskommission zur Verwendung des Ertragsüberschusses von 1'226'800,17 Franken im städtischen Haushalt. Dem Energiefonds werden 400'000 Franken zugewiesen und 826'800,17 Franken der Ausgleichsreserve.

Geschäftsreglement vollständig überarbeitet

Das Stadtparlament arbeitet ab Juli 2022 nach einem neuen Geschäftsreglement. Wesentliche Neuerungen sind, dass künftig elektronische Abstimmungen möglich sind. Ebenfalls werden die Mitglieder des Parlamentes neu ihre Interessenbindungen offenlegen.

Ein Antrag auf Streichung dieser Bestimmung fand keine Mehrheit. Optische und akustische Aufnahmen im Parlament bleiben bewilligungspflichtig; vorgeschlagen war eine Lockerung der bisherigen Praxis. Schriftlich festgehalten ist auch, in welcher Reihenfolge und Form die Anträge beraten und beschlossen werden.

Glasfasernetz gemäss Abstimmung umgesetzt

Das «flächendeckendes Glasfasernetz», welches im September 2013 beschlossen worden war, sieht eine Abdeckung von 96 Prozent des Gemeindegebietes vor. Pascal Fürer bezeichnete als Vertreter der SVP-Fraktion die Antworten des Stadtrates zur Anbindung der Aussengebiete an das Glasfasernetz als unbefriedigend.

Dass bei einer Erschliessung auch wirtschaftliche Aspekte beachtet würden, sei nachvollziehbar. Schwer verständlich sei aber, dass ein Aussengebiet keine Glasfaser erhalte, wenn es ohnehin mit verschiedenen Werkleitungen erschlossen werde.

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