In Gossau läuft Vernehmlassung zur Schutzverordnung

Stadt Gossau SG
Stadt Gossau SG

Gossau,

Wie die Stadt Gossau angibt, wird ein zweites Mitwirkungsverfahren für den kommunalen Richtplan und die Schutzverordnung durchgeführt.

Die Stadtmitte von Gossau (SG).
Die Stadtmitte von Gossau (SG). - Nau.ch / Miriam Danielsson

Richtplan, Schutzverordnung, Baureglement und Zonenplan sind Bestandteile der Ortsplanung.

Diese wird aktuell überarbeitet. Die Revision der Ortsplanung wird voraussichtlich 2027 abgeschlossen sein.

Ergänzende Mitwirkung zum Richtplan

Der kommunale Richtplan zeigt auf, wo und wie die Entwicklung im nächsten Vierteljahrhundert stattfinden soll.

Welche Gebiete vom Wohnen oder Arbeiten geprägt sein sollen und wo Landwirtschaft und Natur ihren Platz haben.

Zum Richtplan-Entwurf hat der Stadtrat Ende 2021 ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt.

Dabei sind über 200 Rückmeldungen eingegangen. Diese sind weitgehend bearbeitet; einige Anliegen dürften berücksichtigt werden.

Änderungen durch neue Erkenntnisse

Zudem haben verschiedene neue Erkenntnisse zu wesentlichen Änderungen im Plan geführt.

Für diese Ergänzungen im Richtplan-Entwurf wird eine ergänzende Mitwirkung durchgeführt.

Zudem wird der kantonale Vorprüfungsbericht ausgewertet; dieser ist Ende 2022 bei der Stadt eingegangen.

Anschliessend wird der Stadtrat den Richtplan abschliessen und dem Parlament unterbreiten.

Prüfung der Schutzwürdigkeit

Mit der Schutzverordnung werden schutzwürdige Einzelobjekte, Ortsbilder, Landschaften und Naturobjekte bezeichnet.

Die Gemeinde muss Objekte mit nationalem oder kantonalem Schutzstatus übernehmen und zusätzliche Objekte unter kommunalen Schutz stellen.

Dazu wurde die Schutzwürdigkeit der Schutzobjekte der Schutzverordnung von 1982 überprüft und untersucht, ob zusätzliche schutzverdächtige Objekte kommunalen Schutz benötigen.

Die Mitwirkung im Herbst 2020 löste Stellungnahmen zu rund 150 Objekten aus.

Zweite Mitwirkung zur Schutzverordnung

Der Stadtrat hat die Verordnung nochmals beraten und in verschiedenen Punkten angepasst.

Unter anderem wurden einzelne Ortsbild- und Landschaftsschutzgebiete neu beurteilt. Im Niederdorf wird auf einen Umgebungsschutz verzichtet.

Objekte im Schutzgebiet Glatt-Wissenbach sind bereits ausreichend geschützt und werden nicht in die kommunale Schutzverordnung aufgenommen.

Da die Schutzverordnung zahlreiche Änderungen erfahren hat, hat der Stadtrat dafür eine zweite Mitwirkung beschlossen.

Zwei Informationsanlässe

Für Richtplan und Schutzverordnung laufen die Mitwirkungsverfahren vom Mittwoch, 1. März, bis Montag, 10. April 2023.

Die Unterlagen sind während der Mitwirkungsfrist online auf der Webseite der Stadt und im Rathaus Gossau einsehbar.

Ebenfalls sind zwei Informationsanlässe geplant. Am Donnerstag, 2. März 2023, um 19.30 Uhr im Fürstenlandsaal Gossau und am Montag, 6. März 2023, ab 19.30 Uhr im Rahmen der Versammlung der Dorfkorporation Arnegg im Mehrzweckgebäude Arnegg.

Finanzielle Beiträge für Schutzobjekte

Grundeigentümer können neu Beiträge von der Stadt beantragen für die Pflege und den Erhalt von kommunal geschützten Gebäuden.

Parallel zur Revision der Schutzverordnung hat der Stadtrat ein entsprechendes Beitragsreglement erarbeitet.

Dieses legt die Voraussetzungen für eine Beitragsleistung und die Höhe der Beiträge fest. Zuständig für den Erlass des Reglements ist das Stadtparlament.

Der Stadtrat veröffentlicht den Reglementsentwurf jetzt. Dieser ist jedoch nicht Bestandteil des Mitwirkungsverfahrens.

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