Stadt Gossau leistet Beiträge an kommunale Schutzobjekte
Wie die Stadt Gossau SG mitteilt, sind künftig Beiträge an Eigentümer zum Erhalt oder der Sanierung von Kultur- und Naturobjekten vorgesehen.
Mit der Schutzverordnung stellt die öffentliche Hand Kultur- und Naturobjekte unter kommunalen Schutz.
Deren Eigentümer haben häufig einen Mehraufwand beim Erhalt oder der Instandstellung solcher Objekte. Daran leistet die Stadt künftig Beiträge.
Das Stadtparlament hat auf Antrag der vorberatenden Kommission (VBK) auch eine Beitragsleistung für geschützte Einzelbäume und Baumgruppen beschlossen.
Reglement wurde einstimmig angenommen
Der Stadtrat hatte einzig Beiträge an Gebäude vorgesehen. Unterschiedliche Ansichten bestanden zur Höhe der Beitragssätze.
Die Mitte beantragte erfolgreich, bei Kulturobjekten 30 Prozent der anrechenbaren Kosten zu übernehmen und nicht 50 Prozent gemäss Antrag der VBK.
Der Beitragssatz von 50 Prozent für Einzelbäume und Baumgruppen blieb unbestritten.
In der Schlussabstimmung wurde das Reglement einstimmig angenommen. Dieses wird nun dem Referendum unterstellt.