Waldkircher können bei der Revision der Ortsplanung mitwirken

Gemeinde Waldkirch
Gemeinde Waldkirch

Gossau,

Bis zum 17. Dezember 2021 kann die Bevölkerung aus Waldkirch Stellung zum neuen Zonenplan und Baureglement der Ortsplanung nehmen.

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Gemeinde Waldkirch. - Gemeinde Waldkirch

Mit den ersten Arbeiten im Zusammenhang mit der Revision der Ortsplanung hat der Gemeinderat Waldkirch im Jahr 2014 gestartet. Seither sind viele Arbeiten erfolgt. Ende 2018 wurde das Mitwirkungsverfahren zum neuen Rahmennutzungsplan (Zonenplan und Baureglement) durchgeführt.

Der Gemeinderat hat den Zonenplan und das Baureglement am 28. August 2019 erlassen, anschliessend öffentlich aufgelegt und nach dem Entscheid über die Einsprachen und der Festsetzung dem fakultativen Referendum unterstellt. Nachdem das fakultative Referendum unbenutzt abgelaufen ist, wurde im April 2021 der Genehmigungsantrag beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation eingereicht.

Die Änderungen wurden noch nicht der Mitwirkung unterstellt

Das Verfahren der Ortsplanungsrevision wurde zwar vollständig durchgeführt, jedoch hätten die Anpassungen in Baureglement und Zonenplan, die nach der ersten öffentlichen Auflage im Zusammenhang mit dem Entscheid über die Einsprachen erfolgt sind, einer erneuten Mitwirkung und öffentlichen Auflage unterstellt werden müssen (selbst wenn im Nachgang dazu das fakultative Referendum nicht ergriffen worden ist).

Deshalb hat der Gemeinderat entschieden, diese Änderungen nun in den nächsten Wochen der Mitwirkung zu unterstellen. Die in der ersten Mitwirkung und öffentlichen Auflage beibehaltenen Punkte im Zonenplan und Baureglement sind nicht noch einmal dem Prozess zu unterstellen.

Die Bevölkerung kann mitwirken

Die detaillierten Inhalte dieser Anpassungen sind auf der Website der Gemeinde oder im Gemeindehaus einsehbar. Die Mitwirkung dauert bis am 17. Dezember 2021. In dieser Zeit kann die Bevölkerung über die E-Mitwirkungsplattform eine Stellungnahme dazu erfassen.

Anschliessend werden die Änderungen im Zonenplan und Baureglement durch den Gemeinderat im Januar 2022 erlassen und ab Ende Januar während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

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