Wie die Gemeinde Büren an der Aare meldet, wird die rechtsgültige Uferschutzplanung überarbeitet, um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Aare und ein Fussgängersteig in Büren an der Aare.
Die Aare und ein Fussgängersteig in Büren an der Aare. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die aktuell rechtsgültige Uferschutzplanung von Büren an der Aare stammt aus dem Jahre 1992 und ist in die Jahre gekommen.

In der Zwischenzeit sind mehrere übergeordnete Gesetzesänderungen erfolgt, aufgrund derer sich eine Gesamtrevision der Pläne und Vorschriften aufdrängt.

Der Gemeinderat hat zur Realisierung der Überarbeitung der Uferschutzplanung einen Kredit über 130‘000 Franken gesprochen und setzt zur Begleitung des Projekts eine Arbeitsgruppe ein.

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