Teufen (AR)

Zwei Unfälle in Teufen AR: Mutter und Kleinkind verletzt

Am Montag ereigneten sich in Teufen AR zwei Unfälle. Bei einem Unfall erlitten ein Kleinkind und eine Frau leichte Verletzungen. Die Polizei sucht Zeugen.

Unfall Fussgängerin Kinderwagen
Unfall Fussgängerin mit Kinderwagen - Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden

Das Wichtigste in Kürze

  • In Teufen AR wurde am Montag eine Mutter mit ihrem Kleinkind angefahren und verletzt.
  • Die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden sucht Zeugen.
  • Bei einem zweiten Unfall in Teufen AR wurde ein Strassenmarkierungspfahl umgefahren.

Am Montag ist es in Teufen zu zwei Verkehrsunfällen gekommen. Kurz nach 12.20 Uhr lief eine 26-jährige Frau mit einem Kinderwagen auf dem Trottoir vom Lindenkreisel in Richtung Bühler.

Zum selben Zeitpunkt fuhr ein Fahrradlenker auf dem Trottoir in dieselbe Richtung und touchierte die Fussgängerin beim Vorbeifahren. Die Frau stürzte und der Kinderwagen kippte zur Seite. Die Mutter verletzte sich leicht an der Stirn.

Das Kleinkind, welches aus dem Kinderwagen fiel, wurde durch den Rettungsdienst zusammen mit der Mutter zur Überwachung ins Spital überführt. Der Zweiradlenker setzte die Fahrt fort, ohne sich um die Frau und das Kleinkind zu kümmern.

Zeugenaufruf: Personen, welche Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten, sich mit dem Regionalpolizeiposten in Teufen in Verbindung zu setzen. Hinweise sind an Tel. 071 353 93 33 zu richten.

An der Neubrücke fuhr ein Autofahrer einen Strassenmarkierungspfahl um

Um 13.15 Uhr fuhr eine 27-jährige Automobilistin von Bühler in Richtung Teufen. Am Ende der Neubrücke geriet sie über den rechten Fahrbahnrand und kam auf das Bahntrasse.

Dabei touchiert sie die Leitplanke und fuhr einen Strassenmarkierungspfahl um. Sie entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern.

Selbstunfall mit Personenwagen
Selbstunfall mit Personenwagen auf der Neubrücke in Teufen AR - Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden

Die aufgebotene Polizeipatrouille konnte die fehlbare Lenkerin ermitteln. Sie wird bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Verletzt wurde niemand. Es entstand ein Sachschaden von mehreren Tausend Franken.

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