Bundesrat erklärt die ausserordentliche Lage für die ganze Schweiz und verschärft die Massnahmen
Gestern hat der Bundesrat für die gesamte Schweiz die «ausserordentliche Lage» erklärt, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen.

Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons und Kosmetikstudios.
Ausgenommen davon sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Kindertagesstätten dürfen nur geschlossen werden, wenn andere geeignete Betreuungsangebote bestehen.
Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten
Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten. Das Führungsorgan des Kantons Bern unterstützt die verschärften Massnahmen des Bundes ausdrücklich und ruft die Bevölkerung auf, die entsprechenden Verhaltensregeln strikt einzuhalten.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Medikamenten ist jederzeit sichergestellt. Es ist nicht nötig, Notvorräte anzulegen.
Das Kantonale Führungsorgan und der Regierungsrat rufen die Bevölkerung auf, Abstand zu halten, unnötige Kontakte zu vermeiden und die Hygienemassnahmen einzuhalten. Wo immer möglich soll per Homeoffice gearbeitet werden.
Dies gilt namentlich für besonders gefährdete Personen. Insbesondere ältere Personen sollten zu Hause bleiben.