Gemeinde Graben digitalisiert das Baubewilligungsverfahren
Wie die Gemeinde Graben mitteilt, mussen für Baubewilligungsverfahren spätestens ab dem 1. März 2022 die Plattform eBau genutzt werden.

Die im Grossen Rat beschlossenen Änderungen im Baugesetz, dem Bewilligungsdekret und der Bauverordnung treten am 1. März 2022 in Kraft. In dieser Anpassung wird die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (eBUP) geregelt.
Spätestens ab dem 1. März 2022 muss für Baubewilligungsverfahren die kantonale Plattform eBau genutzt werden. Das Baugesuchformular wird elektronisch ausgefüllt und generiert. Pläne sowie weitere erforderliche Unterlagen werden im System hochgeladen und der Gemeinde übermittelt.
Zusätzlich zur elektronischen Übermittlung müssen zwei Sätze der Unterlagen in Papierform, unterzeichnet der Gemeinde eingereicht werden. Die Eingabe eines herkömmlichen Baugesuches in Papierform wird ab März 2022 nicht mehr möglich sein.
Das elektronische Bewilligungsverfahren soll die Abläufe vereinfachen
Während der öffentlichen Auflage können die Akten neu auch in elektronischer Form eingesehen werden. Ein Papierdossier wird jedoch weiterhin bei der Verwaltung zur Einsicht aufliegen.
Die Baubewilligung mit einem Plansatz wird dem Gesuchsteller in Papierform zugestellt. Das elektronische Bewilligungsverfahren soll die Abläufe vereinfachen und erfolgt behördenintern vollumfänglich papierlos.