Protokoll der Gemeindeversammlung Eriswil wurde genehmigt
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2021 wurde innerhalb von zehn Arbeitstagen nach der Versammlung, in der Zeit vom 10. Juni bis 12. Juli 2021, öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat das Protokoll am 16. August 2021 genehmigt.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung ist spätestens zehn Arbeitstage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. In der Zeit vom 10. Juni bis 12. Juli 2021 liegt das Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Eriswil auf.
Während der Auflage kann beim Gemeinderat Eriswil schriftlich Einsprache erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Gemeinderat. Nach der Auflagefrist wird das Protokoll durch den Gemeinderat genehmigt.
Protokoll der Ordentlichen Gemeindeversammlung umfasst mehrere Traktanden
Die Traktanden umfassen: Genehmigung der Jahresrechnung 2020, Zustandsaufnahmen private Abwasseranlagen (Genehmigung Verpflichtungskredit Franken 730'000.00), Änderung Art. 46 Reglement über die Abgabe elektrischer Energie (Genehmigung), Verpflichtungskreditabrechnung Strassen- und Leitungssanierung Friedhof bis Ahornstrasse 37 (Kenntnisnahme).
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf und können auf der Webseite der Einwohnergemeinde Eriswil heruntergeladen werden. Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen an der Aare einzureichen.