Bubikon

Bubikon: Wasserleitungsarbeiten Lanzacher- und Gsteinstrasse

Nau.ch Lokal
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Hinwil,

Wie die Gemeinde Bubikon schreibt, wird in der Lanzacher- und Gsteinstrasse vom 14. August bis circa Ende November 2023 die Regenwasserleitung ersetzt.

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Gemeindehaus Bubikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Damit auch in Zukunft eine sichere und leistungsfähige Infrastruktur genutzt werden kann, saniert die Gemeinde Bubikon die Regenwasserleitung in der Lanzacher – und Gsteinstrasse.

Für die spätere Schliessung des Wasser-Ringschlusses wird im Jahr 2023 die erste Etappe der Wasserleitung in der Gsteinstrassse in einem Kombi-Graben verlegt.

Gleichzeitig werden der Belag und teilweise die Randabschlüsse ersetzt.

Strassensperrungen während der Arbeiten

Die Bauarbeiten werden in verschiedenen Etappen ausgeführt. Als Erstes wird die Etappe in der Gsteinstrasse vom Alaubach, inklusive Unterquerung bis zur Kreuzung im Weiler Lanzacher erstellt.

Infolge der schmalen Strassenführung wird dieser Abschnitt vollkommen gesperrt. In einer zweiten Etappe wird dann der Regenwasserkanal von der Kreuzung im Weiler Lanzacher bis auf die Höhe Lanzacherstrasse 12 gebaut.

Während dieser Bauphase wird die Durchfahrt für sämtlichen Verkehr gesperrt. Die Zufahrt für Anwohner zu den Liegenschaften ist grösstenteils, bis auf den Belagseinbau gewährleistet.

Einwohner werden über Belagseinbauarbeiten vorgängig informiert

Wenn Anwohner ihre Autos während dieser Zeit nicht benötigen, können sie diese auf dem Parkplatz oder in ihrer Tiefgarage stehen lassen.

Einwohner werden vor den Belagseinbauarbeiten vorgängig wieder mit einem Anwohnerschreiben informiert, da der Ausführungszeitpunkt noch nicht klar vorausgesagt werden kann.

Diese Vollsperrungen gelten auch für die Fussgänger und Fahrradfahrer. Entsprechende Umleitungen werden signalisiert.

Kehrichtentsorgung und Rückschnitt von Hecken und Sträucher

Für die Kehrichtentsorgung wird ein Ersatz-Sammelpunkt vor der signalisierten Vollsperrung markiert.

Die Anwohner mit direkt an den Bauperimeter angrenzenden Liegenschaften werden gebeten, ihre Hecken, Sträucher und dergleichen bis spätestens Ende August 2023 etwa 20 Zentimeter hinter den Fahrbahn- oder Gehwegrandabschluss zurückzuschneiden.

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