5G-Antennen in Eschenbach
Auf der Übersichtskarte des Bundesamts für Kommunikation werden auf Eschenbacher Gemeindegebiet fünf aktive 5G-Antennen angezeigt.
Auf der Übersichtskarte des Bundesamts für Kommunikation werden auf Eschenbacher Gemeindegebiet fünf aktive 5G-Antennen angezeigt. Warum das so ist, wird hier erläutert.
Zudem erklären die folgenden Zeilen auch den Unterschied zwischen einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren und einer Bagatelländerung am Beispiel einer Sendeanlage.
Bagatelländerung oder ordentliches Verfahren?
Bei bereits bestehenden Sendeanlagen für welche eine Umverteilung der Sendeleistung beantragt wird, prüft der Kanton im Auftrag der Gemeinde, ob die technischen Voraussetzungen für eine Bagatelländerung eingehalten sind. Sind diese gegeben, ist bei entsprechenden Umstellungen kein Baubewilligungsverfahren erforderlich.
Die Gemeinde stützt sich diesbezüglich auf die Beurteilung der zuständigen Fachstelle des Kantons. Für die Ersterrichtung einer Anlage findet hingegen immer ein ordentliches Baubewilligungsverfahren statt.
Eine Bagatelländerung kann also erst zur Anwendung gelangen, wenn zuvor die Erstellung irgendwann einmal in einem Baubewilligungsverfahren genehmigt wurde.
Mit «5G» markierte Antennestandorte ohne vorgängige Information
Die Zahl der aktiven 5G-Antennen im Kanton St. Gallen ist Ende Dezember 2019 sprunghaft angestiegen. Laut NaFr.rage beim Amt für Umwelt (AFU) sei der Hintergrund, dass ein Netzbetreiber (Swisscom) das 5G-Signal nun auch über die herkömmliche Frequenz um 2100 MHz verbreitet, was ohne vorgängige Information an die Standortgemeinden oder der kantonalen NIS-Fachstelle erfolgen kann (NIS: nicht-ionisierende Strahlung).
Eine solche Umstellung ist gemäss AFU rechtlich erlaubt. Um eine herkömmliche Antenne in eine 5G-Antenne umzurüsten, ist nicht zwingend ein Baugesuch oder eine Bagatelländerung nötig, wenn dafür keine baulichen Veränderungen der Anlage nötig sind.
Denn die Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISV) ist zwar frequenzabhängig, aber technologieneutral verfasst. Der Netzbetreiber nimmt dafür einen bestehenden Dienst vom Netz und sendet neu auf der gleichen Frequenz mit der maximal gleichen bewilligten Sendeleistung das 5G-Signal.
Die Gesamt-Strahlen-Exposition der Bevölkerung hat sich mit der neuen Technologie laut AFU nicht verändert. Die Thematik ist nicht nur in der Gemeinde Eschenbach aktuell, sondern schweizweit. Die entsprechenden Regelungen werden auf Bundesebene getroffen.