Ballwil

So viel Schulweg-Beitrag erhalten Eltern in Ballwil

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Hochdorf,

Die Gemeinde Ballwil richtet den Schulkindern mit Wohnsitz in Ballwil, die einen langen Schulweg haben, eine Entschädigung an die Transportkosten aus.

Schulareal
Kinder gehen in die Schule. (Symbolbild) - Keystone

Wie die Gemeinde Ballwil berichtet, richtet sie den Eltern von Schulkindern mit Wohnsitz in der Gemeinde Ballwil, die einen langen (und teilweise gefährlichen) Schulweg haben, eine Entschädigung an die Transportkosten aus. Dies gilt auch für Kinder, die in Inwil oder Eschenbach zur Schule gehen, aber in unserer Gemeinde wohnen – nicht aber für Kinder, die in einer anderen Gemeinde wohnen.

Für den Schulweg und allfällige Transportkosten sind grundsätzlich die Wohnsitzgemeinden zuständig. Die Einzelheiten unseres Entschädigungssystems sind in einem Reglement geregelt. Dieses kann unter der Rubrik Rechtssammlung heruntergeladen werden. Nachfolgend die wichtigsten Punkte.

Kindergarten bis zweiten Klasse

Den Eltern von Kindern im Kindergarten bis und mit zweiter Klasse wird ein Beitrag von 250 Franken pro Jahr und Kind in der Regel dann gewährt, wenn der Schulweg zu Fuss von der Wohnung zum Schulhaus mindestens zwei Kilometer beträgt. Das oben erwähnte Reglement enthält im Anhang eine Liste der beitragsberechtigten Wohnadressen.

Kinder in der dritten bis sechsten Klasse

Ab der dritten Klasse wird den Eltern der Kinder mit langem Schulweg ein jährliches Velogeld von 150 Franken an den Unterhalt des Fahrrads ausbezahlt.

Oberstufen-Kinder

Die Eltern aller Oberstufenschüler (siebtes bis neuntes Schuljahr) mit Wohnsitz in Ballwil und Schulort Eschenbach oder Hochdorf und Baldegg erhalten ein Velogeld von 150 Franken pro Jahr.

Befindet sich der Schulort aus zwingenden Gründen ausserhalb des Rayons Eschenbach-Ballwil-Hochdorf und Baldegg, kann ein Beitrag an die Abo-Kosten ausgerichtet werden. Entsprechende Gesuche sind bis spätestens 31. Oktober 2021 an die Schulverwaltung Ballwil (Toni Kaufmann) zu richten.

Nach der obligatorischen Schulzeit, also ab zehnten Schuljahr, werden keine Transportkostenbeiträge mehr ausgerichtet

Die Schulweg-Beiträge und das Velogeld für das Schuljahr 2020 sowie 2021 können bis spätestens 17. Dezember 2021 auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Finanzen, bezogen werden. Es werden keine weiteren schriftlichen Mitteilungen an die einzelnen Eltern gemacht.

Kommentare

Weiterlesen

SBB Fundzentrale
6 Interaktionen
taschendiebin
184 Interaktionen