Ein IT-Fachmann hat laut Urteilsspruch seine Frau mehrere Jahre lang eingesperrt und sie nur in Begleitung auf die Strasse gelassen.
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Das Obergericht in Zürich verminderte nun die Strafe des Mannes, der Freiheitsberaubung begangen hat: Er muss acht Monate kürzer in Haft, als vom Bezirksgericht Horgen entschieden. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann aus der Gemeinde Horgen soll seine Frau jahrelang ihrer Freiheit beraubt haben.
  • Er drohte ihr mit Gewalt, Selbstmord und Sexvideos.
  • Nun wurde er vom Obergericht in Zürich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
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Ein 29-jähriger IT-Systemadministrator wurde vom Obergericht zu einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt. Der Mann soll die Freiheit seiner Frau, die aus dem Kosovo stammt, stark eingeschränkt haben: Laut des Urteils untersagte er ihr, die gemeinsame Wohnung im Bezirk Horgen ZH alleine zu verlassen.

Die Frau durfte nur in Begleitung von ihm oder seiner Mutter ihre Arbeit als Putzfrau antreten. Ansonsten durfte sie das Haus nicht verlassen. Zudem musste sie ihren Ehemann morgens anziehen, wobei er ihr mit einem Messer drohte. Wenn sie sich trenne, wolle er sich umbringen oder gemeinsame Sexvideos veröffentlichen.

Trotzdem zeigte die Frau im Jahr 2019 den Mut, sich in ein Frauenhaus zu flüchten, wie «20 Minuten» berichtet.

Mann übte Gewalt und Kontrolle aus

Laut Anklageschrift schlug der Mann seine Frau regelmässig und untersagte ihr den Kontakt mit anderen Männern.

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Ein Blick in das Bezirksgericht Horgen, wo der erste Schuldspruch stattgefunden hat. Auf diesem wurde jedoch Einspruch erlegt. - keystone

Neben der bedingten Strafe muss der Verurteilte seiner Ex-Frau eine Genugtuung von 3000 Franken sowie eine gleich hohe Busse zahlen. Damit hat das Obergericht die Strafe des Bezirksgerichts Horgen gesenkt. Dieses hatte den Mann im November 2021 noch zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.

Verteidigung forderte Freispruch

Die Anwältin des Angeklagten hatte einen Freispruch gefordert und auf Handyfotos und Chatnachrichten verwiesen. Diese würden zeigen, dass die Ehefrau ohne ihren Mann unterwegs war.

«Die Aussagen der Ehefrau sind unglaubwürdig und in der Untersuchung immer mehr aufgebauscht worden.» So argumentierte sie laut «20min.ch» während des Prozesses.

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