In Trin können Grünabfälle mit Bewilligung verbrannt werden
Die Gemeinde Trin weist darauf hin, dass für das offene Verbrennen von Grüngut ein Gesuchsformular beim Amt für Natur und Umwelt (ANU) zu beantragen ist.
Beim offenen Verbrennen von Grünabfällen entsteht Rauch mit vielen gefährlichen Luftschadstoffen. Deshalb hat das Verwerten von Grünabfällen als Brennholz und zur Kompostierung erste Priorität.
Gemäss Luftreinhalteverordnung ist das offene Verbrennen nur zulässig, wenn das Material so trocken ist, dass nur wenig Rauch entsteht. Eine ausreichende Trocknung ist im Freien in der Regel nicht zu erreichen. Das Verbrennen von nicht ausreichend trockenem Material ist nur mit einer Bewilligung des Amtes für Natur und Umwelt (ANU) möglich.
Innerhalb des Siedlungsgebiets ist die Gemeinde zuständig. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass die Grünabfälle nicht vor Ort belassen werden können und ein Abtransport nicht möglich ist.
Strafe bei unsachgemäss betriebenen Feuern
Ohne Bewilligung erlaubt sind Grill- und Brauchtumsfeuer, sofern sie mit trockenem und naturbelassenem Holz betrieben werden. Um eine Bewilligung zu erhalten, muss ein Gesuch ans ANU gestellt werden. Gesuche sind schriftlich einzureichen. Es ist das dafür vorgesehene Formular zu verwenden.
Das Gesuchsformular kann zusammen mit dem Merkblatt «Umgang mit Grünabfällen» von der Homepage des ANU heruntergeladen werden. Die Verursacher von nicht bewilligten oder von unsachgemäss betriebenen Feuern müssen mit einer Strafanzeige und einer Busse rechnen.