Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen
Der Stadtrat Illnau-Effretikon ist bereit, seine finanziellen Möglichkeiten zur Milderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen auszuschöpfen.
In einer ersten Tranche wurden Gelder für folgende Massnahmen zur Unterstützung des lokalen Gewebes freigegeben:
– 170'000 Franken Soforthilfe insbesondere zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen und zur Existenzsicherung von Kleinunternehmen und Selbstständigerwerbenden. Damit werden die durch den Kanton Zürich für diese Massnahme in Aussicht gestellten Mittel verdoppelt. Für die Soforthilfe stehen somit gesamthaft 340'000 Franken oder rund ein Steuerprozent zur Verfügung.
– 600'000 Franken für das Vorziehen von in den Folgejahren geplanten Investitions- und Unterhaltsarbeiten in den Abteilungen Hoch- und Tiefbau. Im Fokus stehen dabei insbesondere Aufträge, welche an das lokale Gewerbe vergeben werden können.
Soforthilfe
Die Soforthilfe ist vor allem für Kleinst- und Einfrau-/Einmann-Unternehmen gedacht. Die Unterstützung kann entweder durch eine Vorfinanzierung bei knapper Liquidität oder bei nachgewiesenem Bedarf durch à-fondsperdu-Beiträge erfolgen. Mögliche Empfänger/innen der Nothilfe sind:
– Selbstständigerwerbende – Einzelunternehmer, Freischaffende oder Klein- und Kleinstfirmen
– Kulturschaffende
– Restaurants- und Gastrobetriebe
– Gemeinnützige Organisationen aus den Kultur-, Sozial-, Sport-, Bildungs- und weiteren Bereichen
– Selbstständige Kleinkinderbetreuende (z.B. Spielgruppen, etc.), Hebammen
– Weitere Selbstständigerwerbende
Die Nothilfe ist grundsätzlich am Wohnort zu beantragen. Gesuche um Unterstützungsleistungen sind bis am Montag, 6. April 2020, per E-Mail an [email protected] einzureichen. Fall die elektronische Übermittlung nicht möglich ist, sind die Unterlagen zu senden an: Stadt Illnau-Effretikon, Wirtschaftsförderer, Märtplatz 29, 8307 Effretikon.