Bütschwil-Ganterschwil: Videoüberwachung an der Primarschule
Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil mitteilt, werden im öffentlichen Raum der Primarschule Bütschwil Kameras zur Videoüberwachung installiert.
Die Primarschulanlage in Bütschwil wird auch ausserhalb der Schulzeiten und an Wochenenden oft von der Bevölkerung besucht und genutzt.
Es kommt aber auch immer wieder zu Sachbeschädigungen und Verschmutzungen.
Die Videoüberwachung soll einerseits als präventive Massnahme, andererseits als Hilfsmittel bei der Aufklärung eines Vorfalles dienen.
Gemeinderat erlässt eine Allgemeinverfügung
Der Gemeinderat erlässt deshalb, gestützt auf das Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund, eine Allgemeinverfügung.
Im öffentlichen Raum der Primarschule Bütschwil werden Kameras zur Videoüberwachung gemäss Situationsplan mit der Möglichkeit der Personenidentifikation installiert.
Es erfolgt eine 24-Stundige-Aufzeichnung, die jeweils während maximal 30 Tagen gespeichert wird.
Anschliessend werden diese automatisch gelöscht, falls sich in dieser Zeit keine Vorfälle ereignet haben.
Rekurs kann erhoben werden
Die Sicherheitsvorkehrungen stellen sicher, dass keine unbefugten Personen Zugriff auf die Aufnahmen haben.
Die Standorte der Videokameras können bei der Ratskanzlei eingesehen werden.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 43bis ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 14 Tagen seit Veröffentlichung Rekurs beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen erhoben werden.
Der Rekurs ist schriftlich und unterzeichnet einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung zu enthalten.