Flexibles Rentenalter
Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben.

Für Männer liegt dieses bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente
- um 1 oder 2 ganze Jahre vorziehen
(Vorbezug für einzelne Monate nicht möglich) oder
- um 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben
Wer seine Altersrente vorbezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente. Wer umgekehrt die Rente aufschiebt, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine erhöhte Rente.
Bei verheirateten Personen hat jeder Ehegatte unabhängig vom anderen die Möglichkeit, die Rente vorzubeziehen oder aufzuschieben. Es ist möglich, dass beispielsweise die Ehefrau ihre Rente vorbezieht und ihr Ehemann die Rente aufschiebt.
Die Rentenkürzung beträgt 6,8 % pro Vorbezugsjahr. Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 4 bis 5 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen.