Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil publiziert, werden am 15. April 2024 infolge des Ablaufs der gesetzlichen Grabesruhe Gräber geräumt.
Friedhof. (Symbolbild)
Friedhof. (Symbolbild) - Nau.ch
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Das Gemeinde-Bauamt wird ab dem 15. April 2024 infolge des Ablaufs der gesetzlichen Grabesruhe auf dem Friedhof Dorf in Bütschwil 18 Erdbestattungsgräber aus den Jahren 2003 bis 2004 räumen.

Weiterhin werden vier Urnengräber aus den Jahren 2002 bis 2004 ebenfalls beseitigt.

Auf dem Friedhof Ganterschwil kommt es zur Räumung von elf Erdbestattungsgräber aus den Jahren 2003 bis 2004, zwei Urnengräber aus dem Jahr 2009 und zwei Urnenwandplatten aus dem Jahr 2013.

Grabsteine, Kreuze und Pflanzen müssen bis 14. April 2024 entfernt werden

Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, die Grabsteine, Kreuze und Pflanzen im Zeitraum vom 2. April 2024 bis 14. April 2024 zu entfernen.

Nach diesem Zeitraum zurückbleibende Grabsteine und Bepflanzungen werden durch das Bauamt kosten- und entschädigungslos weggeräumt.

Sofern dem Bestattungsamt Angehörige bekannt sind, werden diese mit einem separaten Schreiben informiert.

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