Toggenburg

In Wattwil sollen Bäume und Sträucher zurückgeschnitten werden

Gemeinde Wattwil
Gemeinde Wattwil

Toggenburg,

Anwohner werden gebeten, die Bepflanzungen an den öffentlichen Strassen bis Ende Oktober 2021 zurückzuschneiden.

Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos

Zur Gewährleistung der Sicherheit im Strassenverkehr und unter Beachtung der strassenpolizeilichen Bedingungen werden die Anstösser an öffentlichen Strassen aufgefordert, Bäume und Sträucher bis spätestens Ende Oktober 2021 zurückzuschneiden.

Das sollte beachtet werden

Der Bestand von Strassen und die Sicherheit ihrer Benutzer dürfen von Pflanzen nicht beeinträchtigt werden. Bäume müssen an Staatsstrassen sowie an Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse einen Strassenabstand von 2.5 Metern und Wälder einen Strassenabstand von fünf Metern einhalten.

Bei Lebhägen, Zierbäumen und Sträuchern beträgt der Strassenabstand 0.6 Meter, über 1.8 Metern Höhe zusätzlich die Mehrhöhe. Pflanzen dürfen nicht in den Lichtraum der Strasse ragen. Die Höhe des Lichtraums beträgt: 4.5 Meter über Verkehrsflächen, die für den Fahrverkehr bestimmt sind, 2.5 Meter über Verkehrsflächen, die nicht für den Fahrverkehr bestimmt sind.

Für Wälder ist der Revierförster zuständig

Die bei Vollzugsbeginn des Strassengesetzes bestehenden Pflanzen, die den Abstand von 2.5 Meter nicht einhalten, können im bisherigen Umfang erhalten bleiben, soweit sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Müssen in Wäldern die gesetzlichen Strassenabstände neu geschaffen werden, so ist das Entfernen der Bäume und Sträucher als Rodung zu behandeln. In Wäldern sind die zu entfernenden Bäume in jedem Fall durch den zuständigen Revierförster anzeichnen zu lassen.

Wo es die Sicherheit des Verkehrs erfordert, namentlich auf der Innenseite von Kurven, sind Anpflanzungen und tote Einfriedungen, welche die Übersicht der Strasse beeinträchtigen, verboten.

Die Abstände werden ab der Strassengrenze gemessen. Ist keine Strassenparzelle ausgeschieden, so wird ab dem Strassenrand gemessen. Als Strassenrand gilt die Abgrenzung der Verkehrsfläche. Für Bäume und Wälder sowie Lebhäge, Zierbäume und Sträucher gelten die Abstände ab Stockgrenze.

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