Mosnang

Mosnang hält an eigenständiger Grundbuchführung fest

Nau.ch Lokal
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Toggenburg,

Wie die Gemeinde Mosnang bekannt gibt, will sich der Gemeinderat nicht an der Regionalisierung der Grundbuchämter beteiligen.

Die evangelisch-reformierte Kirche Bütschwil-Mosnang.
Die evangelisch-reformierte Kirche Bütschwil-Mosnang. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Gemeinderäte Kirchberg, Lütisburg und Bütschwil-Ganterschwil prüfen die Zusammenlegung der Grundbuchämter zu einem regionalen Grundbuchamt.

Derzeit besteht die Grundbuchorganisation im Kanton St.Gallen aus 62 Grundbuchämtern.

Im November 2022 veröffentlichte die Staatswirtschaftliche Kommission einen Bericht über das St.Galler Grundbuchämter-Modell, welcher bestätigt, dass es immer schwieriger wird, die Grundbuchverwalterstellen neu zu besetzen.

Es wird darum empfohlen, grössere, regionale Grundbuchämter zu führen.

Mosnang spricht sich für eigenständige Grundbuchführung aus

Basierend auf den Empfehlungen dieses Berichtes haben die Grundbuchverwalter der Grundbuchämter Bütschwil-Ganterschwil, Kirchberg, Lütisburg und Mosnang die Zusammenlegung zu einem regionalen Grundbuchamt zur Prüfung beantragt.

Die Gemeinderäte Kirchberg, Lütisburg und Bütschwil-Ganterschwil haben sich für eine Zusammenführung der drei Grundbuchämter ausgesprochen.

Der Gemeinderat Mosnang hat sich für die weiterhin eigenständige Grundbuchführung ausgesprochen.

Der Gemeinderat anerkennt die fachlich und verwaltungstechnisch nachvollziehbare Forderung nach der Prüfung eines Zusammenschlusses.

Rat sieht keinen Grund, der Prüfung einer Zusammenlegung zuzustimmen

Allerdings gilt es auch, die politischen und gesellschaftlichen Vor- und Nachteile für einen Entscheid abzuwägen.

Aus der Sicht des Gemeinderates führt eine Regionalisierung von Verwaltungsbereichen zur Aushöhlung kleinerer Verwaltungseinheiten.

Aufgrund der aktuellen Situation gibt es aus der Sicht des Rates keinen Grund, der Prüfung einer Zusammenlegung zuzustimmen.

Eine Zustimmung würde der Grundhaltung des Gemeinderates bezüglich Erhaltung der Angebote an Verwaltungsdienstleistungen vor Ort widersprechen.

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